
Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert
Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen
- Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
- Buchhaltung
- Bilanzierung
- Betriebliche Beratung
- Betriebliche Steuererklärung
- Existensgründungsberatung
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Gewinnermittlung
- Lohnabrechnung


Umfassend. Kompetent. Individuell.
Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.
Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.
Existenzgründungsberatung
- Wahl der Rechtsform
- Gründungsformalitäten
- Gestaltung der Finanzierung
- Erstellung eines Businessplans
Freibeträge nutzen
bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.
Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht
- Das BMJ hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden länger gefördert. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken. Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert. Bei Reisen nach Großbritannien werden elektronische Einreisegenehmigungen notwendig. Diese und andere Neuregelungen treten lt. Bundesregierung im April 2025 in Kraft.
- Das LG Coburg hatte über Schadensersatz wegen Hautverbrennungen eines Saunagängers zu entscheiden (Az. 52 O 439/23).
- Der BGH entschied, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt (Az. V ZR 185/23).
- Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 16/23 R).